Hier bieten wir Ihnen wesentliche Basisinformationen zum Thema sexueller Missbrauch und erläutern die grundlegenden Gedanken zu einer präventiven Erziehung.

 

 

Präventionsleitsätze

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Prävention von sexueller Gewalt ist nur sinnvoll auf der Grundlage einer respektvollen Erziehungshaltung Erwachsener gegenüber Kindern. Mädchen und Jungen sind eigenständige Persönlichkeiten, die in ihren Wünschen und Bedürfnissen geachtet werden müssen.

Kinder können unterstützt werden, sexuelle Übergriffe zu erkennen und sich zu wehren, wenn sie auch im Alltag in ihren Gefühlen, Wünschen und Äußerungen respektiert werden. Voraussetzung dafür ist eine geschlechtsbewusste Erziehungshaltung und altersgerechte Sexualaufklärung.

 

Leitsätze

Mädchen und Jungen müssen über sexuelle Gewalt informiert werden:

Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen!
Dein Körper gehört dir! Vertraue deinem Gefühl!
Du hast das Recht, nein zu sagen und dich zu wehren!

Es gibt auch oft Situationen, in denen Mädchen und Jungen trotz aller Aufklärung nicht in der Lage sind, sich zu wehren. Sie sollen erfahren:

Suche dir einen Erwachsenen, der dir glaubt und hilft!
Geheimnisse, die dir Bauchschmerzen bereiten, darfst du weitererzählen!

Betroffene tragen niemals die Schuld an sexualisierten Übergriffen; die Verantwortung liegt immer bei den Täter_innen. Kindern muss vermittelt werden:

Du hast niemals Schuld an einem sexuellen Missbrauch – egal was passiert!

Unser Ziel

Ziel der präventiven Erziehung ist die Förderung von Mädchen und Jungen in der Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und Selbstständigkeit.

 

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Sexueller Missbrauch

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Sexueller Missbrauch meint jede sexuelle Handlung an, vor oder mit einem Kind durch einen Erwachsenen oder Jugendlichen. Hierbei wird ein Machtgefälle und bei bekannten Personen ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Täter_innen gehen planvoll und zielgerichtet vor.

Die Bezeichnungen sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt werden im Folgenden von uns als synonyme Begriffe gebraucht. Sexualisierte Gewalt ist ein Angriff auf die Persönlichkeit eines Kindes und kann seine gesamte weitere seelische und körperliche Entwicklung beeinflussen. Sexualisierte Gewalt ist kein individuelles Problem sondern leider ein häufiges Phänomen in unserer Gesellschaft. Sexueller Missbrauch ist eine Straftat (§§174 ff.).

 

  • 11,6% der Mädchen und 5,1% der Junge erlebt bis einschließlich des 14. Lebensjahres
    sexuelle Gewalt (MiKADO-Studie 2011).

  • Sexualisierte Gewalt beginnt häufig in der Altersgruppe der 5- bis 10-jährigen,
    aber selbst Säuglinge und Kleinkinder sind betroffen.

  • Der sexuelle Missbrauch ist oft keine einmalige Tat, sondern kann über
    Wochen, Monate oder Jahre hinweg andauern. Fast immer werden die Mädchen
    und Jungen zur Geheimhaltung gezwungen.

  • Täter_innen sind zu ca. 95% Männer und zu ca. 5% Frauen.

  • In nur ca. 29% aller Fälle sind die Täter_innen völlig Fremde (incl. Exhibitionismus), d.h. der sexuelle Missbrauch findet überwiegend in der Familie (ca. 47 %) und im nahen sozialen Umfeld (ca. 24%) oder  statt (Bieneck et.al, 2011).
  • Die Täter_innen können sein Freunde oder Bekannte der Familie, Nachbar_innen, Lehrer_innen, Erzieher_innen, Babysitter_innen, Sporttrainer_innen, Väter, Mütter, Stiefeltern, Partner der Mutter, Großväter, Onkel, Tanten, ältere Geschwister, Cousins/Cousinen etc.

 

»»» Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Ihrer Umgebung sexuellen Missbrauch erfahren hat oder immer noch erlebt, wenden Sie sich bitte an eine Fachstelle oder Erziehungsberatungsstelle, um geeignete Hilfen zu organisieren.

Wenn Sie unsicher sind, brauchen Sie Ihren Namen oder den des betreffenden Kindes zunächst nicht zu nennen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden und dem Mädchen oder Jungen helfen. Adressen und Telefon-Nummern von Anlaufstellen finden Sie unter Hilfen bei sexualisierter Gewalt.

Pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte sind bei einem Verdachtsfall gesetzlich verpflichtet, Ihre Vorgesetzten bzw. das Jugendamt zu informieren und in jedem Fall tätig zu werden (SGB VIII § 8a, Schulgesetz NRW § 42, Richtlinie vom 31.08.2007).

Hilfen bei sexualisierter Gewalt

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